Bastian Kfz-Gutachter

Wiederbeschaffungswert regelbesteuert – wenn 19 % Mehrwertsteuer im Wert stecken

Jüngere Fahrzeuge – und was das für Ihre Auszahlung bedeutet.

Beim Wiederbeschaffungswert regelbesteuert ist die volle Mehrwertsteuer von 19 % im Fahrzeugwert enthalten. Das betrifft vor allem jüngere Fahrzeuge und Händlerware mit ausgewiesener Steuer – und macht den größten Unterschied bei der fiktiven Abrechnung.

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Fachbeitrag von Gunther Bastian, Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Stand: Juni 2026

Der Begriff

Was bedeutet „regelbesteuert“?

Ein regelbesteuerter Wiederbeschaffungswert enthält die volle Mehrwertsteuer von 19 %. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend mit ausgewiesener Umsatzsteuer angeboten werden – typisch für jüngere Fahrzeuge, ehemalige Leasing-, Miet- und Firmenwagen sowie junge Gebrauchte vom Markenhändler.

Welche Besteuerungsart für Ihr Fahrzeug gilt, richtet sich danach, wie es üblicherweise am Gebrauchtwagenmarkt gehandelt wird (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05). Bei der Regelbesteuerung ist der Steuerhebel am größten – hier geht es schnell um vierstellige Beträge.

Beispielrechnung

So rechnet sich der regelbesteuerte Wert

Wiederbeschaffungswert brutto (regelbesteuert)
12.000,00 €
enthaltene Mehrwertsteuer (19 %)
1.915,97 €
bei fiktiver Abrechnung (netto)
10.084,03 €
bei konkretem Kauf eines regelbesteuerten Ersatzfahrzeugs
bis 12.000,00 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Steuer nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) – ohne Ersatzkauf bleibt es beim Nettobetrag. Kaufen Sie tatsächlich ein Fahrzeug mit ausgewiesener Steuer, kann die Mehrwertsteuer im Rahmen des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig sein.

Der Unterschied

Fast 2.000 Euro Unterschied – warum die Einstufung zählt

Im Beispiel liegen zwischen Brutto- und Nettowert 1.915,97 €. Wird ein eigentlich differenzbesteuertes oder steuerneutrales Fahrzeug fälschlich als regelbesteuert eingestuft – oder umgekehrt –, verändert das die Abrechnung erheblich. Versicherungen prüfen genau diesen Punkt; ein sauber begründetes Gutachten nimmt der Kürzung die Grundlage.

Wir weisen die Besteuerungsart im Gutachten marktbezogen aus: Wie werden Fahrzeuge wie Ihres – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment – überwiegend angeboten? Das Ergebnis ist für Versicherung und Anwalt nachvollziehbar belegt.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Fahrzeug als regelbesteuert?
Wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend mit voll ausgewiesener Mehrwertsteuer angeboten werden. Das trifft häufig auf jüngere Fahrzeuge zu – etwa ehemalige Leasing-, Miet- oder Firmenwagen, die aus gewerblicher Hand kommen.
Bekomme ich die 19 % auch ohne Ersatzkauf ausgezahlt?
Nein. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Ohne Ersatzkauf erhalten Sie den Nettobetrag – im Beispiel 10.084,03 €.
Was gilt, wenn ich privat oder differenzbesteuert nachkaufe?
Erstattungsfähig ist die Steuer nur in der Höhe, in der sie beim Ersatzkauf tatsächlich angefallen ist – bei einem Privatkauf also keine, bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug der dort enthaltene kleine Steueranteil. Bewahren Sie den Kaufvertrag als Nachweis auf.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Wir ermitteln Ihren Wiederbeschaffungswert

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.

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