Wiederbeschaffungswert regelbesteuert – wenn 19 % Mehrwertsteuer im Wert stecken
Jüngere Fahrzeuge – und was das für Ihre Auszahlung bedeutet.
Beim Wiederbeschaffungswert regelbesteuert ist die volle Mehrwertsteuer von 19 % im Fahrzeugwert enthalten. Das betrifft vor allem jüngere Fahrzeuge und Händlerware mit ausgewiesener Steuer – und macht den größten Unterschied bei der fiktiven Abrechnung.
Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
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Fachbeitrag von Gunther Bastian, Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Stand: Juni 2026
Der Begriff
Was bedeutet „regelbesteuert“?
Ein regelbesteuerter Wiederbeschaffungswert enthält die volle Mehrwertsteuer von 19 %. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend mit ausgewiesener Umsatzsteuer angeboten werden – typisch für jüngere Fahrzeuge, ehemalige Leasing-, Miet- und Firmenwagen sowie junge Gebrauchte vom Markenhändler.
Welche Besteuerungsart für Ihr Fahrzeug gilt, richtet sich danach, wie es üblicherweise am Gebrauchtwagenmarkt gehandelt wird (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05). Bei der Regelbesteuerung ist der Steuerhebel am größten – hier geht es schnell um vierstellige Beträge.
Beispielrechnung
So rechnet sich der regelbesteuerte Wert
- Wiederbeschaffungswert brutto (regelbesteuert)
- 12.000,00 €
- enthaltene Mehrwertsteuer (19 %)
- 1.915,97 €
- bei fiktiver Abrechnung (netto)
- 10.084,03 €
- bei konkretem Kauf eines regelbesteuerten Ersatzfahrzeugs
- bis 12.000,00 €
Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Steuer nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) – ohne Ersatzkauf bleibt es beim Nettobetrag. Kaufen Sie tatsächlich ein Fahrzeug mit ausgewiesener Steuer, kann die Mehrwertsteuer im Rahmen des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig sein.
Der Unterschied
Fast 2.000 Euro Unterschied – warum die Einstufung zählt
Im Beispiel liegen zwischen Brutto- und Nettowert 1.915,97 €. Wird ein eigentlich differenzbesteuertes oder steuerneutrales Fahrzeug fälschlich als regelbesteuert eingestuft – oder umgekehrt –, verändert das die Abrechnung erheblich. Versicherungen prüfen genau diesen Punkt; ein sauber begründetes Gutachten nimmt der Kürzung die Grundlage.
Wir weisen die Besteuerungsart im Gutachten marktbezogen aus: Wie werden Fahrzeuge wie Ihres – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment – überwiegend angeboten? Das Ergebnis ist für Versicherung und Anwalt nachvollziehbar belegt.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Fahrzeug als regelbesteuert?
Bekomme ich die 19 % auch ohne Ersatzkauf ausgezahlt?
Was gilt, wenn ich privat oder differenzbesteuert nachkaufe?
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Mehr Infos: fiktive Abrechnung im Detail → · mehr zum Haftpflichtschaden → · Honorar transparent berechnen →
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
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