Unsere Leistungen als Kfz-Gutachter
Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.
Die Kfz-Gutachter-Leistungen von Inhaber Gunther Bastian reichen vom Unfallgutachten über Schadengutachten und Wertgutachten bis zu technischen Stellungnahmen – für Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile sowie Land- und Baumaschinen. Jedes Gutachten beginnt mit der persönlichen Besichtigung vor Ort.
Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Kosten.
Kfz-Meister · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte
Schnelle Hilfe nach einem Unfall
So erreichen Sie Ihren Kfz-Gutachter
Unabhängig, neutral und fachlich fundiert. Die Besichtigung erfolgt in der Regel kurzfristig – oft schon am selben Tag –, das fertige Kfz-Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter rund um die Uhr.
So läuft Ihr Gutachten ab
01
Termin vereinbaren
Telefonisch, per WhatsApp, online oder über die Schaden-App.
02
Fahrzeug besichtigen
Persönliche Inaugenscheinnahme vor Ort oder in der Werkstatt – kein Ferngutachten.
03
Gutachten erhalten
Neutral, nachvollziehbar und fachlich fundiert – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Wer Ihr Gutachten erstellt
Bei Bastian sind alle begutachtenden Sachverständigen Kfz-Meister. Inhaber Gunther Bastian ist zusätzlich ausgebildeter Land- und Baumaschinenmechatroniker und als personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (durch ADA InVivo BV) gelistet – mit Re-Zertifizierung alle drei Jahre. Diese Kombination aus Werkstatt-Praxis und geprüfter Sachkunde sorgt dafür, dass jedes Kfz-Gutachten technisch belastbar und nachvollziehbar ist.
Als DAT Expert Partner kalkulieren wir mit SilverDAT 3 nach anerkanntem Standard. Wir sind mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen unterwegs – in Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg. So kommt der Gutachter zu Ihnen, nicht umgekehrt.
Mehr Infos: lernen Sie unser Team kennen → · unser Einsatzgebiet →
Volle Bandbreite
Welche Kfz-Gutachter-Leistungen
bieten wir an?
Über zwei Jahrzehnte Praxis mit allen Fahrzeugarten und Schadenssituationen. Für nahezu jede Anfrage haben wir das passende Kfz-Gutachten – schnell, unabhängig und technisch fundiert. Schwerpunkt ist der Haftpflichtschaden nach unverschuldetem Unfall.
Unsere Kernkompetenz
Haftpflichtschaden & Unfallgutachten
Der größte Teil unserer Arbeit ist der Haftpflichtschaden nach einem unverschuldeten Unfall. Das dabei erstellte Gutachten wird auch Unfallgutachten oder Haftpflichtgutachten genannt – gemeint ist dasselbe: die neutrale, vollständige Dokumentation Ihres Schadens als Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
Wir erfassen alle Schadenspositionen – Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und, bei einem Unfallgutachten, grundsätzlich auch den Restwert. So ist Ihr Anspruch von Anfang an vollständig und nachvollziehbar belegt.
Mehr zum HaftpflichtschadenGruppe 1
Schaden- und Unfallgutachten
Unfallgutachten
Vollständiges Gutachten nach Verkehrsunfall mit allen Schadenspositionen.
Schadengutachten
Begutachtung bei Vandalismus, Eigenverschulden oder Kaskoschäden.
Totalschadengutachten
Bewertung wirtschaftlicher Totalschäden mit 130 %-Grenze und Integritätsinteresse.
130-%-Schaden (Reparatur statt Totalschaden)
Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts, kann eine Reparatur statt der Totalschaden-Abrechnung in Betracht kommen. Wir prüfen die Voraussetzungen im Gutachten.
Merkantile Wertminderung
Wertverlust nach Unfall – auch bei fachgerechter Reparatur.
Reparaturbestätigung
Dokumentation fachgerechter Reparatur – wichtig für Werterhalt und HIS-Löschung.
Beweissicherungsgutachten
Foto-, Maß- und Spurensicherung bei strittigen Schäden.
Kurz- & Kostenvoranschlagsgutachten
Schnelle Schadeneinschätzung bei Bagatellfällen.
Nutzungsausfall & Mietwagen
Ermittlung der Entschädigung für fehlende Mobilität.
Fiktive Abrechnung
Schadensregulierung ohne tatsächliche Reparatur – nachvollziehbar kalkuliert.
Brand- & Sturmschadengutachten
Spezialgutachten bei Bränden, Hagel, Sturm und Naturereignissen.
Mehr Infos: Haftpflichtschaden · Kasko-Gutachten im Detail · Honorar transparent berechnen →
Gruppe 2
Wert- und Bewertungsgutachten
Wertgutachten & Fahrzeugbewertung
Marktwert, Zeitwert, Verkehrswert – nach DAT-Standard.
Wiederbeschaffungswert
Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug am Markt? Wichtig bei Totalschaden.
Restwertgutachten
Wert des verunfallten Fahrzeugs – lokal und über die Restwertbörse nachvollziehbar dokumentiert.
Leasingrückgabe-Bewertung
Objektive Bewertung vor Rückgabe – Schutz vor überhöhten Forderungen.
Oldtimer- & Youngtimer-Gutachten
Spezialbewertung für klassische Fahrzeuge und H-Kennzeichen.
H-Kennzeichen-Gutachten
Voraussetzung für die Historien-Kennzeichen-Zulassung.
Erbschafts-Bewertung
Nachvollziehbare Fahrzeugbewertung für Nachlass, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung.
Sozialamt-Fahrzeugbewertung
Wertgutachten für Sozialleistungs-Anträge – Bürgergeld, Grundsicherung, Pflegehilfe.
Gutachten für Sozialgerichte
Fachlich fundierte Bewertung für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Bewertungen für das Finanzamt
Schenkung, Scheidung, Betriebsvermögen – nachvollziehbar dokumentiert.
Beratung Neu- & Gebrauchtwagenkauf
Objektive Begutachtung vor dem Kauf – Schutz vor teuren Fehlentscheidungen.
Mehr Infos: Wertgutachten im Detail · Wertgutachten Tuning · Preise und Honorare im Überblick →
Gruppe 3
Gutachten für alle Fahrzeugarten
Pkw aller Marken
Schaden- und Wertgutachten für Personenkraftwagen jeder Klasse.
Elektro- & Hybridfahrzeuge
Qualifikation für Arbeiten an Hochvoltsystemen der Stufe 3S – sicher an Antrieb und Batterie.
Motorräder, Roller & Mopeds
Schaden- und Wertgutachten für alle Zweiradfahrzeuge.
LKW & Transporter
Nutzfahrzeuge – Schäden, Bewertung und Beweissicherung.
Wohnmobile & Caravans
Sonderfahrzeuge mit Wohnaufbau und Anhänger aller Art.
Anhänger & Spezialfahrzeuge
Pkw-Anhänger, Pferde- und Spezialanhänger sowie Sonder-Kfz.
E-Bikes & Pedelecs
Bewertung und Schadengutachten für elektrisch unterstützte Räder.
Quads & Sonder-Kfz
Quads, ATVs, Pickups, Feuerwehr- und Sondereinsatzfahrzeuge.
Mehr Infos: Tuning- und Sonderfahrzeuge · technische Überprüfung
Gruppe 4
Land- und Baumaschinen & Technik
Besondere fachliche Tiefe: Doppel-Vorsitz im Servicetechniker- und Meisterprüfungsausschuss Land-/Baumaschinenmechatroniker. Tiefe Expertise bei Maschinen, Bruchschäden und technischen Großgeräten – vom Hofschlepper bis zum Großbagger.
Traktoren & Schlepper
Bewertung von Standardtraktoren und Spezial-Schleppern aller Marken.
Erntemaschinen & Mähdrescher
Schäden und Wertgutachten an Mähdreschern, Häckslern, Ladewagen.
Anbaugeräte & Landtechnik
Pflüge, Pressen, Spritzen, Sämaschinen, Düngestreuer und mehr.
Bagger & Mini-Bagger
Kettenbagger, Mobilbagger, Mini- und Großbagger aller Hersteller.
Radlader & Dumper
Bewertung im Erdbau und Steinbruch-Einsatz – auch unter extremer Belastung.
Kran- & Hebezeuge
Turmdrehkräne, Autokräne, Mobilkräne – technische und wertmäßige Begutachtung.
Stapler & Flurförderzeuge
Gabelstapler, Hubwagen, Teleskoplader – gewerblicher Einsatz.
Bruchschäden an Maschinen
Strukturelle Schäden – Hydraulik, Rahmen, Antrieb.
Technische Gutachten
Motor, Getriebe, Elektronik, Umbauten – bei strittigen Mängeln.
Unfallrekonstruktion
Technische Aufklärung des Unfallhergangs – für Gericht und Versicherung.
Mehr Infos: technische Überprüfung · lernen Sie unser Team kennen →
Sie haben einen anderen Fall?
Wir bewerten, was Räder hat.
Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Situation hier nicht aufgeführt ist – rufen Sie uns trotzdem an. Wir finden eine Lösung. Unmöglich gibt’s net.
Jetzt anrufenWarum ein unabhängiger Kfz-Gutachter wichtig ist
Nach einem Unfall stehen sich zwei Interessen gegenüber: Ihres und das der Versicherung. Ein von der Gegenseite beauftragter Prüfer arbeitet im Auftrag des Versicherers – ein unabhängiger Kfz-Gutachter dagegen dokumentiert allein den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Genau diese Unabhängigkeit ist der Kern unserer Arbeit. Wir sind an keine Versicherung gebunden und erstellen jedes Unfallgutachten neutral, nachvollziehbar und fachlich fundiert.
Jedes Gutachten beginnt mit der persönlichen Besichtigung. Wir sehen uns das Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt an, erfassen sichtbare und verdeckte Schäden und sichern den Zustand mit Fotos und Messungen. Ein Ferngutachten nach Aktenlage ersetzt das nicht – und auch kein 5-Minuten-Gutachten. Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.
Die Kalkulation erstellen wir als DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 nach anerkanntem Standard. Bei einem Unfallgutachten ermitteln wir den Restwert grundsätzlich – lokal und über die Restwertbörse – und weisen die merkantile Wertminderung aus, falls Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Wert verliert. So ist der Schaden vollständig erfasst, bevor das Gutachten abgeschlossen wird. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bildet der Wiederbeschaffungsaufwand – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – die Grundlage der Regulierung.
Wir begleiten Sie bis zum Abschluss der Abwicklung und arbeiten eng mit Werkstätten und Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen. Unser Anspruch: Streit vermeiden, wo das sachgerecht möglich ist – aber wenn nötig, mit Fairness und der notwendigen Härte für Ihr Recht eintreten. Alle begutachtenden Sachverständigen sind Kfz-Meister. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Mehr Infos: mehr zum Haftpflichtschaden · Ferngutachten · unser Einsatzgebiet →
Was kostet Sie das Gutachten?
Kosten & Ihr Recht nach § 249 BGB
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB. Im Haftpflichtschadenfall rechnen wir das Gutachten in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine eigenen Kosten, weil die Gegenseite zahlt.
Bei einem Kaskoschaden erstellen wir in der Regel einen Kostenvoranschlag; ein vollständiges Gutachten beauftragen wir nur, wenn Ihre Versicherung dies ausdrücklich wünscht. Für Wertgutachten und Bewertungen vereinbaren wir das Honorar vorab transparent – Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.
Haftpflichtschaden
Bei voller Regulierung keine Kosten für Sie – die gegnerische Versicherung trägt das Honorar.
Kaskoschaden
In der Regel Kostenvoranschlag – volles Gutachten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherung.
Wertgutachten
Honorar vorab transparent vereinbart – nachvollziehbar nach Aufwand und Fahrzeug.
Mehr Infos: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick → · mehr zum Haftpflichtschaden
Für Werkstätten, Anwälte und Flotten
Wir arbeiten kollegial mit Werkstätten zusammen: Sie reparieren, wir dokumentieren den Schaden neutral und sauber – das schafft eine faire Grundlage für die Abrechnung. Fachanwälten für Verkehrsrecht liefern wir Gutachten und Stellungnahmen, die fachlich fundiert und für das Verfahren nachvollziehbar sind, inklusive Prüf- und Kürzungsberichten gegen unberechtigte Honorarkürzungen der Versicherer.
Für Flotten- und Gewerbekunden bewerten wir vom Pkw über Transporter und Lkw bis zu Land- und Baumaschinen – auf Wunsch wiederkehrend und mit einheitlicher Dokumentation. Ein kurzer Anruf genügt, und wir stimmen den passenden Ablauf mit Ihnen ab.
Mehr Infos: Werkstatt-Partner werden · Anwalts-Partner werden · Prüfberichte und Kürzungsberichte
Fragen rund um das Kfz-Gutachten
Was kostet mich ein Kfz-Gutachten im Haftpflichtschaden?
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden rechnen wir das Gutachten in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine eigenen Kosten – die Gutachterkosten gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Die Besichtigung erfolgt in der Regel kurzfristig – oft schon am selben Tag. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Sie sind nicht an einen von der Versicherung benannten Gutachter gebunden.
Machen Sie auch Gutachten aus der Ferne?
Nein. Jedes Gutachten beginnt mit der persönlichen Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort oder in der Werkstatt. Wir erstellen kein Ferngutachten und kein 5-Minuten-Gutachten.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie?
Pkw, Elektro- und Hybridfahrzeuge, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Anhänger sowie Land- und Baumaschinen vom Schlepper bis zum Großbagger. Für E-Antriebe besteht eine Qualifikation für Arbeiten an Hochvoltsystemen der Stufe 3S.
Wird auch der Restwert ermittelt?
Bei einem Unfallgutachten ermitteln wir den Restwert grundsätzlich – lokal und über die Restwertbörse – und dokumentieren ihn nachvollziehbar, bevor das Gutachten abgeschlossen wird.
Mehr Infos: alle häufigen Fragen zum Gutachten → · unser Einsatzgebiet →
Noch unsicher?
Wir klären das in einem kurzen Gespräch
Welches Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und was der nächste Schritt ist – ein Anruf genügt. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bereit für Ihr Gutachten?
Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel kurzfristig, oft schon am selben Tag.
Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreibenLieber klassisch? Festnetz anrufen · info@sv-bastian.de
Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter – rund um die Uhr.
Wir sind Ihr Team im Schadenfall.
Hauptsitz & Sachverständigenbüro
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
Inhaber: Gunther Bastian
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Termine & Einsatzgebiet
Besichtigungstermine:
Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr, nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.
Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
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