Bastian Kfz-Gutachter

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert – so wird die Mehrwertsteuer berechnet

Der typische Gebrauchtwagen – warum nur rund 2,4 % Steuer im Wert stecken.

Beim Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert versteuert der Händler nur seine Handelsspanne (§ 25a UStG). Im Fahrzeugwert steckt darum nur ein kleiner Steueranteil – das wirkt sich direkt auf Ihre Abrechnung aus.

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Fachbeitrag von Gunther Bastian, Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Stand: Juni 2026

Der Begriff

Was bedeutet „differenzbesteuert“?

Kauft ein Händler einen Gebrauchtwagen von privat an, kann er beim Weiterverkauf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden: Versteuert wird nur seine Handelsspanne – also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – nicht der gesamte Fahrzeugpreis. Das ist der Normalfall am Gebrauchtwagenmarkt.

Für Ihren Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert bedeutet das: Im Bruttowert steckt nur ein kleiner Steueranteil – als rechnerische Größe haben sich rund 2,4 % etabliert. Welche Besteuerungsart gilt, richtet sich danach, wie Fahrzeuge wie Ihres überwiegend am Markt gehandelt werden (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05).

Beispielrechnung

So rechnet sich der differenzbesteuerte Wert

Wiederbeschaffungswert brutto (differenzbesteuert)
12.000,00 €
enthaltener Steueranteil (rechnerisch 2,4 %)
281,25 €
bei fiktiver Abrechnung (netto)
11.718,75 €
bei konkretem Kauf eines differenzbesteuerten Ersatzfahrzeugs
bis 12.000,00 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Die Steuer wird bei der fiktiven Abrechnung nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Kaufen Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug, kann der enthaltene Steueranteil zusätzlich erstattungsfähig sein.

Der Unterschied

Warum die richtige Einstufung bares Geld wert ist

Ob Ihr Fahrzeug differenzbesteuert, regelbesteuert oder steuerneutral gehandelt wird, verändert die Auszahlung bei der fiktiven Abrechnung spürbar: Im Beispiel liegen zwischen differenzbesteuert (11.718,75 €) und regelbesteuert (10.084,03 €) über 1.600 €. Eine falsche Einstufung im Gutachten kann den Geschädigten also viel Geld kosten – oder zu unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung führen.

Wir prüfen die Besteuerungsart deshalb nicht pauschal, sondern marktbezogen: Wie werden Fahrzeuge wie Ihres – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment – überwiegend angeboten? Das Ergebnis wird im Gutachten ausgewiesen und ist damit für Versicherung und Anwalt nachvollziehbar belegt.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Fahrzeug als differenzbesteuert?
Wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend von Händlern angeboten werden, die die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden. Das ist bei typischen Gebrauchtwagen mittleren Alters der häufigste Fall.
Warum gerade 2,4 Prozent?
Weil nur die Handelsspanne des Händlers versteuert wird, nicht der ganze Fahrzeugpreis. Bei üblichen Handelsspannen entspricht der im Bruttopreis enthaltene Steueranteil rechnerisch etwa 2,4 % – eine in Gutachtenpraxis und Rechtsprechung anerkannte Größe.
Was gilt, wenn ich tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufe?
Dann kann die im Kaufpreis tatsächlich enthaltene Steuer erstattungsfähig sein – im Rahmen des ermittelten Wiederbeschaffungswerts. Bewahren Sie den Kaufvertrag auf; er ist der Nachweis gegenüber der Versicherung.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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