Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert – so wird die Mehrwertsteuer berechnet
Der typische Gebrauchtwagen – warum nur rund 2,4 % Steuer im Wert stecken.
Beim Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert versteuert der Händler nur seine Handelsspanne (§ 25a UStG). Im Fahrzeugwert steckt darum nur ein kleiner Steueranteil – das wirkt sich direkt auf Ihre Abrechnung aus.
Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
Kfz-Meister · DAT Expert Partner · DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte
Schnelle Hilfe nach einem Unfall
Unabhängiger Kfz Gutachter – neutral, rechtssicher & schnell.
Besichtigung oft noch am selben Tag möglich, Gutachten in der Regel innerhalb von 24–36 Stunden.
✅ 100 % kostenlos im Haftpflichtschaden · ⏱️ Direkte Terminvergabe
So läuft es ab
- 📅1. Termin vereinbaren
Telefonisch, online oder per WhatsApp
- 🚗2. Fahrzeug besichtigen
Vor Ort oder in der Werkstatt
- 📄3. Gutachten erhalten
Neutral, schnell & unabhängig
Fachbeitrag von Gunther Bastian, Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Stand: Juni 2026
Der Begriff
Was bedeutet „differenzbesteuert“?
Kauft ein Händler einen Gebrauchtwagen von privat an, kann er beim Weiterverkauf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden: Versteuert wird nur seine Handelsspanne – also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – nicht der gesamte Fahrzeugpreis. Das ist der Normalfall am Gebrauchtwagenmarkt.
Für Ihren Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert bedeutet das: Im Bruttowert steckt nur ein kleiner Steueranteil – als rechnerische Größe haben sich rund 2,4 % etabliert. Welche Besteuerungsart gilt, richtet sich danach, wie Fahrzeuge wie Ihres überwiegend am Markt gehandelt werden (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05).
Beispielrechnung
So rechnet sich der differenzbesteuerte Wert
- Wiederbeschaffungswert brutto (differenzbesteuert)
- 12.000,00 €
- enthaltener Steueranteil (rechnerisch 2,4 %)
- 281,25 €
- bei fiktiver Abrechnung (netto)
- 11.718,75 €
- bei konkretem Kauf eines differenzbesteuerten Ersatzfahrzeugs
- bis 12.000,00 €
Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Die Steuer wird bei der fiktiven Abrechnung nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Kaufen Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug, kann der enthaltene Steueranteil zusätzlich erstattungsfähig sein.
Der Unterschied
Warum die richtige Einstufung bares Geld wert ist
Ob Ihr Fahrzeug differenzbesteuert, regelbesteuert oder steuerneutral gehandelt wird, verändert die Auszahlung bei der fiktiven Abrechnung spürbar: Im Beispiel liegen zwischen differenzbesteuert (11.718,75 €) und regelbesteuert (10.084,03 €) über 1.600 €. Eine falsche Einstufung im Gutachten kann den Geschädigten also viel Geld kosten – oder zu unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung führen.
Wir prüfen die Besteuerungsart deshalb nicht pauschal, sondern marktbezogen: Wie werden Fahrzeuge wie Ihres – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment – überwiegend angeboten? Das Ergebnis wird im Gutachten ausgewiesen und ist damit für Versicherung und Anwalt nachvollziehbar belegt.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Fahrzeug als differenzbesteuert?
Warum gerade 2,4 Prozent?
Was gilt, wenn ich tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufe?
Weiterlesen
Zurück zur Übersicht: Wiederbeschaffungswert. Die anderen Fälle: regelbesteuert (19 %) · steuerneutral (0 %).
Mehr Infos: fiktive Abrechnung im Detail → · mehr zum Haftpflichtschaden → · Honorar transparent berechnen →
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Wir ermitteln Ihren Wiederbeschaffungswert
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Bergstraße 2 · 66871 TheisbergstegenMobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Erreichbar Mo–Sa 08–20 Uhr – außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter. Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.