Bastian Kfz-Gutachter

Kaskogutachten & Kaskoschaden
Neutral kalkuliert nach Ihren AKB

Wild, Hagel, Marder, Glas, Diebstahl – wir dokumentieren Ihren Schaden persönlich vor Ort.

Bei einem Kaskoschaden erstellen wir die passende neutrale Kostenkalkulation – auf Wunsch mit Restwert und Wiederbeschaffungswert. Grundlage ist immer Ihr Versicherungsvertrag, die AKB (Allgemeine Bedingungen fĂŒr die Kfz-Versicherung). Wir besichtigen Ihr Fahrzeug selbst – kein Ferngutachten.

Ihre Kaskoversicherung reguliert nach Ihrem Vertrag (AKB) – abzĂŒglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Fordert sie Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trĂ€gt sie dessen Kosten regelmĂ€ĂŸig.

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Kaskoschaden verstehen

Was ist ein Kaskoschaden – und was zahlt Ihre Versicherung?

Ein Kaskoschaden ist ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, den Ihre Kaskoversicherung nach Ihrem Vertrag reguliert – unabhĂ€ngig davon, ob ein anderer schuld ist. Anders als beim Haftpflichtschaden zahlt also nicht die gegnerische Versicherung, sondern Ihre eigene.

Die entscheidende Grundlage ist deshalb nicht das Schadenersatzrecht, sondern Ihr Versicherungsvertrag. Was gedeckt ist, welche Selbstbeteiligung gilt und welche Pflichten Sie haben, steht in den AKB – den Allgemeinen Bedingungen fĂŒr die Kfz-Versicherung (teils auch AVB genannt). Geht es dagegen um einen unverschuldeten Unfall mit einem Dritten, lesen Sie weiter unter mehr zum Haftpflichtschaden →

Maßgeblich ist immer Ihr Vertrag

Kaskoschutz ist Vertragsrecht. Den genauen Leistungsumfang, Ihre Selbstbeteiligung und mögliche Sonderregeln (z. B. Tierbiss-FolgeschĂ€den oder eine Werkstattbindung) finden Sie in Ihren AKB. Sie sind unsicher, was Ihr Vertrag hergibt? Bringen Sie die Unterlagen einfach zum Termin mit – wir ordnen den Schaden fachlich ein.

Teilkasko oder Vollkasko – der Unterschied

Teilkasko deckt

  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (ElementarschĂ€den)
  • Zusammenstoß mit Tieren (klassisch Haarwild; viele Tarife: „Tiere aller Art“)
  • Glasbruch
  • Kurzschluss- und MarderschĂ€den (je nach Tarif inkl. FolgeschĂ€den)
  • Diebstahl, Raub, Teildiebstahl

Vollkasko deckt zusÀtzlich

  • Selbstverschuldete UnfĂ€lle
  • Vandalismus / mutwillige BeschĂ€digung durch Dritte
  • SchĂ€den durch unbekannte Verursacher (z. B. Fahrerflucht)
  • sowie alle Teilkasko-FĂ€lle

Hinweis zur Selbstbeteiligung: Das ist der vertraglich vereinbarte Eigenanteil, den Ihre Versicherung vom Auszahlungsbetrag abzieht – hĂ€ufig rund 150 € in der Teilkasko und 300 € in der Vollkasko. Den fĂŒr Sie geltenden Betrag finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (AKB).

Unsere Begutachtung

Diese KaskoschÀden begutachten wir

Ob Wild auf der Landstraße, Hagel ĂŒber Nacht oder ein Marderbiss im Motorraum – wir erfassen den Schaden persönlich vor Ort und erstellen eine nachvollziehbare Kostenkalkulation fĂŒr Ihre Kaskoversicherung.

Wildschaden

Zusammenstoß mit Wild. Eine Wildschaden­bescheinigung (Polizei, Förster oder JagdpĂ€chter) erleichtert die Regulierung.

Marder & Tierbiss

Durchgebissene Kabel, SchlÀuche und DÀmmung. Je nach Tarif sind auch die FolgeschÀden mitversichert.

Hagel, Sturm & Elementar

Dellen durch Hagel, SchĂ€den durch Sturm, Blitz oder Überschwemmung – flĂ€chige SchĂ€den dokumentieren wir vollstĂ€ndig.

Glasbruch

Steinschlag und BruchschĂ€den an Front-, Heck- und Seitenscheiben – wir bewerten Austausch oder Reparatur.

Diebstahl & Vandalismus

Teildiebstahl und mutwillige BeschÀdigung (Vollkasko). Erstatten Sie unbedingt zuerst Anzeige bei der Polizei.

Brand & eigener Unfall

Brand- und ExplosionsschĂ€den sowie selbstverschuldete UnfĂ€lle – Letztere ĂŒber die Vollkasko.

Kaskoschaden – Hagelschaden an einem Fahrzeug, dokumentiert vom Kfz-Gutachter
Kaskoschaden, sauber dokumentiert – Grundlage jeder fairen Regulierung.

Ihre Pflichten im Schadenfall

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung zeitnah, halten Sie den Schaden gering und bewahren Sie Belege auf. Bei Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu, beim Wildunfall die Wildschadenbescheinigung. Diese sogenannten Obliegenheiten regeln Ihre AKB – werden sie verletzt, kann die Versicherung die Leistung kĂŒrzen.

So lÀuft es ab

In drei Schritten zur Kostenkalkulation

1

Kontakt & Termin

Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp. Wir vereinbaren zĂŒgig einen Besichtigungstermin – oft schon am selben Tag.

2

Besichtigung vor Ort

Wir erfassen den Schaden persönlich am Fahrzeug und dokumentieren ihn mit SilverDAT 3 – kein Ferngutachten, kein 5-Minuten-Gutachten.

3

Kalkulation & Abwicklung

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen eine nachvollziehbare Kostenkalkulation fĂŒr Ihre Versicherung.

Was wir beim Kaskoschaden leisten

Fordert Ihre Kaskoversicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, liefern wir genau das: eine neutrale Kostenkalkulation. Das ist bewusst kein Gutachten – sondern die schlanke, wirtschaftliche Lösung, die genau dem entspricht, was die Versicherung verlangt. Auf Anforderung oder wenn es wirtschaftlich relevant ist, ermitteln wir zusĂ€tzlich Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Grundlage ist immer unsere eigene Inaugenscheinnahme vor Ort. Eine Kalkulation allein aus zugesandten Galerie-Fotos erstellen wir nicht. FĂŒr die erste Kontaktaufnahme nutzen Sie WhatsApp; fĂŒr eine schnelle Foto-ErsteinschĂ€tzung gibt es die Schaden-App mit Live-Kamera.

Wichtige Ausnahme: Sieht ein Schaden klein aus, kann er verdeckte Folgen haben. Bei Verdacht auf strukturelle SchĂ€den oder einem drohenden Totalschaden reicht ein Kostenvoranschlag nicht – dann erstellen wir ein vollwertiges Gutachten zur Beweissicherung. Mehr dazu unter Kostenvoranschlag im Detail →

Was kostet Sie das – und wer zahlt?

In der Kasko gilt nicht das Schadenersatzrecht, sondern Ihr Vertrag. Heißt: Ihre Versicherung reguliert nach den AKB, abzĂŒglich Ihrer Selbstbeteiligung. Fordert die Versicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trĂ€gt sie dessen Kosten regelmĂ€ĂŸig. Maßgeblich bleibt im Einzelfall Ihr Vertrag.

Schadenfreiheitsrabatt: Ein reiner Teilkaskoschaden (z. B. Wild, Hagel, Glas) fĂŒhrt in der Regel nicht zur RĂŒckstufung. Wird die Vollkasko in Anspruch genommen, erfolgt dagegen meist eine RĂŒckstufung – ob sich die Inanspruchnahme lohnt, ist eine wirtschaftliche AbwĂ€gung.

Bei unklarer Haftung: Ist die Schuldfrage strittig, kann es sinnvoll sein, zunĂ€chst ĂŒber die eigene Kasko zu regulieren. Über das sogenannte Quotenvorrecht lĂ€sst sich ein Teil der Selbstbeteiligung spĂ€ter von der gegnerischen Haftpflicht zurĂŒckholen. Hier lohnt sich anwaltliche Beratung.

Werkstattrisiko in der Kasko – aktueller Stand

Ob das Werkstattrisiko – also die Frage, wer fĂŒr ĂŒberhöhte Reparaturkosten einer Werkstatt einsteht – auch in der Kasko gilt, ist beim Bundesgerichtshof anhĂ€ngig (Az. IV ZR 235/25) und höchstrichterlich noch nicht entschieden. Mehrere Instanzgerichte bejahen die Übertragung bereits. KĂŒrzt Ihre Kaskoversicherung mit Verweis auf eine angeblich ĂŒberhöhte Rechnung, ist die Rechtslage also offen – eine fachlich fundierte Dokumentation ist dann Ihre beste Grundlage.

HĂ€ufige Fragen

Kaskoschaden – Fragen & Antworten

Zahlt meine Kaskoversicherung den Kostenvoranschlag? +

Fordert Ihre Kaskoversicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trĂ€gt sie dessen Kosten regelmĂ€ĂŸig. Maßgeblich ist Ihr Vertrag (AKB). Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden gibt es in der Kasko keinen gesetzlichen Anspruch gegen einen Dritten – es zĂ€hlt die vertragliche Regelung.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko? +

Die Teilkasko deckt SchĂ€den ohne eigenes Zutun – Wild, Hagel, Sturm, Glas, Marder, Brand und Diebstahl. Die Vollkasko schließt zusĂ€tzlich selbstverschuldete UnfĂ€lle und Vandalismus ein. Welche Risiken konkret versichert sind, regeln Ihre AKB.

Wird mein Schadenfreiheitsrabatt zurĂŒckgestuft? +

Bei einem reinen Teilkaskoschaden erfolgt in der Regel keine RĂŒckstufung. Eine Vollkasko-Inanspruchnahme fĂŒhrt dagegen meist zur RĂŒckstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Ob sich die Inanspruchnahme lohnt, ist eine wirtschaftliche AbwĂ€gung – den genauen Effekt nennt Ihre Versicherung.

Gilt das Werkstattrisiko auch in der Kasko? +

Ob das Werkstattrisiko auch in der Kasko gilt, ist beim BGH anhĂ€ngig (Az. IV ZR 235/25) und höchstrichterlich noch nicht entschieden. Mehrere Instanzgerichte bejahen die Übertragung bereits. Bei einer KĂŒrzung durch die Versicherung ist eine fachlich fundierte Dokumentation Ihre beste Grundlage.

Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag? +

In vielen KaskofĂ€llen verlangt die Versicherung nur eine Kostenkalkulation – dann genĂŒgt der Kostenvoranschlag. Ein vollwertiges Gutachten ist nötig, wenn ein Totalschaden droht, verdeckte SchĂ€den zu erwarten sind oder die Versicherung es ausdrĂŒcklich beauftragt. Wir sagen Ihnen vor Ort, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Versicherungsvertrag (AKB). Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht.

Kaskoschaden? Wir kĂŒmmern uns.

Ein Anruf genĂŒgt – wir vereinbaren zĂŒgig die Besichtigung und erstellen die Kostenkalkulation fĂŒr Ihre Versicherung. Persönlich. UnabhĂ€ngig. Fachlich prĂ€zise.

Ihr SachverstĂ€ndigenbĂŒro

Bastian Kfz-Gutachter SachverstĂ€ndigenbĂŒro e.K.

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Mobiler Kfz-SachverstĂ€ndiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-WĂŒrttemberg.
Stand: Juni 2026