Kfz-Gutachter Preise & Honorarvereinbarung
Transparent geregelt. Nachvollziehbar vereinbart. Fair abgerechnet.
Hier finden Sie unsere Kfz-Gutachter Preise und alle Auftrags- und Honorarvereinbarungen zum Download. Wir sagen Ihnen vorab klar, welche Leistung vereinbart ist und auf welcher Grundlage abgerechnet wird – ohne Überraschungen.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten (§ 249 BGB) – für Sie entstehen dann keine eigenen Kosten.
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Was kostet Sie das?
Kfz-Gutachten Kosten – ehrlich erklärt
Ob Sie als Kfz-Gutachter Preise vergleichen oder einfach wissen wollen, was am Ende auf Sie zukommt: Es hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Wir machen es Ihnen einfach.
Unverschuldeter Unfall (Haftpflicht)
Hat ein anderer Sie unverschuldet beschädigt, gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB). Bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung diese Kosten – für Sie entstehen dann keine eigenen Gutachterkosten.
Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Wir rechnen das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Eigenauftrag, Kasko & Bewertungen
Beauftragen Sie uns selbst – etwa für ein Wertgutachten, eine Fahrzeugbewertung oder eine Kostenkalkulation im Kaskofall – vereinbaren wir das Honorar vorab schriftlich mit Ihnen.
Die Höhe orientiert sich an Aufwand und Schadenhöhe, transparent nach der BVSK-Honorarbefragung. So wissen Sie vorher, woran Sie sind – nachvollziehbar und fair.
Eine erste Einschätzung Ihres konkreten Falls geben wir Ihnen unverbindlich am Telefon. Mit dem Honorar transparent berechnen → bekommen Sie online eine erste Orientierung zu den Kfz-Gutachten Kosten.
Mehr Infos: mehr zum Haftpflichtschaden → · Kasko-Gutachten im Detail → · alle unsere Gutachten-Leistungen →
Formulare zum Download
Auftrag & Preisvereinbarung
Hier laden Sie die passende Auftrags- und Honorarvereinbarung als ausfüllbares PDF herunter. Sie müssen nichts vorab unterschreiben, um uns anzurufen – die Formulare schaffen nur von Anfang an klare Verhältnisse, was beauftragt ist und wie abgerechnet wird.
Gutachten, Kostenkalkulation, Technische Überprüfung & Beweissicherung
Der Hauptauftrag mit Zahlungsanweisung und Preisvereinbarung – für das Unfallgutachten und die weiteren Sachverständigenleistungen.
PDF herunterladenFahrzeugbewertung
Auftrag mit Preisvereinbarung für eine Fahrzeugbewertung – etwa für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder als Wertgutachten.
PDF herunterladenKostenkalkulation Kasko
Auftrag mit Preisvereinbarung für die Kostenkalkulation (Kostenvoranschlag) bei Kaskoschäden – bewusst kein Gutachten, sondern die schlanke Kalkulation.
PDF herunterladenUnsicher, welches Formular passt? Rufen Sie uns einfach an – wir sagen Ihnen, was Sie brauchen. Wann ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens genügt, lesen Sie unter Kostenvoranschlag Kasko →.
Häufige Fragen
Fragen rund um die Preise
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?
Muss ich erst selbst zahlen und auf Erstattung warten?
Wer zahlt das Gutachten bei einem Kaskoschaden?
Wonach richtet sich Ihr Honorar?
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Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wir sind für Sie da
Ein Anruf genügt
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen vorab klar, was Ihre Leistung kostet – und kommen zur Besichtigung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, oft schon am selben Tag.
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Zuletzt aktualisiert: Juni 2026